HelpYa

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von HelpYa durch Unternehmen · Stand: 2. Oktober 2026

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung des digitalen Pager-Dienstes „HelpYa“ zwischen der LION Verwaltungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Sybelstraße 31, 10629 Berlin (nachfolgend „HelpYa“), und ihren Kunden.

(2) HelpYa richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag abschließen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HelpYa ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Leistungen

(1) HelpYa stellt eine webbasierte Software bereit, mit der der Kunde seine Kunden (nachfolgend „Gäste“) auf deren eigenem Mobiltelefon benachrichtigen kann, sobald eine Bestellung, ein Tisch, ein Termin oder ein Auftrag bereit ist – per Web-Push-Mitteilung, Statusseite und, soweit verfügbar, Wallet-Pass.

(2) Zum Leistungsumfang gehören insbesondere der Zugang zur Ausgabe- und Verwaltungsoberfläche, das Kundendisplay, die Auswertung, die Anpassung von Logo und Farbe sowie kostenlose NFC-Aufkleber. Für Werkstätten können Fahrzeugpass und Erinnerungen hinzukommen; diese Funktionen sind als Vorabversion derzeit ohne Aufpreis enthalten und können später Teil eines kostenpflichtigen Pakets („HelpYa Pro“) werden, worüber HelpYa rechtzeitig vorher informiert.

(3) Der Dienst wird über das Internet bereitgestellt. Für Internetzugang, Endgeräte (z. B. Tablet oder Smartphone an der Ausgabe) und deren Betrieb ist der Kunde selbst verantwortlich.

(4) Die Zustellung von Mitteilungen hängt von Diensten Dritter (insbesondere der Push-Dienste von Apple, Google und Mozilla sowie Google Wallet und Apple Wallet) und von den Einstellungen des Gerätes des Gastes ab. HelpYa schuldet deshalb nicht, dass jede Mitteilung den Gast erreicht. Die Oberfläche zeigt an, ob eine Mitteilung angekommen ist, damit der Kunde den Gast andernfalls selbst aufrufen kann.

(5) HelpYa entwickelt den Dienst laufend weiter und darf ihn ändern, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.

3. Vertragsschluss und Zugang

(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn HelpYa dem Kunden nach einer Anfrage einen Zugang einrichtet und die Zugangsdaten übermittelt.

(2) Der Kunde hält Passwörter, Einladungs- und Anmeldelinks sowie den Anmelde-QR-Code geheim und gibt sie nur an eigene Mitarbeitende weiter. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, erneuert der Kunde den Anmelde-Code im Kundenbereich und informiert HelpYa.

4. Tarife, Preise und Zahlung

(1) Gratis-Tarif: Ab Einrichtung des Zugangs kann der Kunde HelpYa ohne Buchung dauerhaft kostenlos mit bis zu 20 Nummern je Kalendermonat nutzen; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht dadurch nicht. Überschreitet der Kunde erstmals 20 Nummern in einem Kalendermonat, informiert HelpYa ihn in Textform; für weitere fünf Tage bleibt die Nutzung unbegrenzt. Danach vergibt HelpYa ohne Buchung höchstens 20 Nummern je Kalendermonat. Diese Übergangsfrist wird nur einmal gewährt.

(2) Gebuchter Tarif: Bucht der Kunde HelpYa (z. B. über den Kundenbereich), beträgt die Vergütung 15 € pro Monat und Standort zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, unabhängig von der Zahl der Benachrichtigungen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für Werkstätten und besondere Anforderungen gilt das jeweils individuell vereinbarte Angebot.

(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(4) HelpYa kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform ändern. Der Kunde kann dann bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; darauf weist HelpYa in der Mitteilung hin.

5. Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der gebuchte Tarif kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden; danach gilt wieder der Gratis-Tarif, sofern der Kunde den Zugang nicht ganz beenden möchte. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@helpya.com) zu erklären.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für HelpYa insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder den Dienst trotz Abmahnung vertragswidrig nutzt.

(3) Mit Vertragsende wird der Zugang gesperrt. Die im Auftrag verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags gelöscht.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde nutzt HelpYa nur für die Benachrichtigung seiner Gäste im Zusammenhang mit deren Bestellung, Termin, Tisch oder Auftrag. Werbliche Nachrichten darf er nur an Gäste senden, die hierzu wirksam eingewilligt haben; die dafür vorgesehenen Funktionen (z. B. Erinnerungen bei Werkstätten) holen diese Einwilligung beim Gast ein.

(2) Der Kunde lädt als Logo nur Inhalte hoch, an denen er die erforderlichen Rechte hat und die nicht rechtswidrig sind.

(3) Der Kunde weist seine Gäste in geeigneter Weise auf die Datenschutzhinweise hin; HelpYa stellt hierfür einen Link bereit, der auf jeder Gast-Seite angezeigt wird.

(4) Der Kunde unternimmt nichts, was die Sicherheit oder Stabilität des Dienstes beeinträchtigt, insbesondere keine automatisierten Massenabfragen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen.

7. Datenschutz

Soweit HelpYa personenbezogene Daten der Gäste im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag, der Bestandteil dieses Vertrags ist. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

8. Verfügbarkeit und Wartung

HelpYa bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart ist. Bei Ausfällen kann der Kunde seine Gäste jederzeit wie bisher aufrufen.

9. Haftung

(1) HelpYa haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Im Gratis-Tarif haftet HelpYa – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

10. Änderungen dieser AGB

HelpYa kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund (etwa Gesetzesänderungen oder neue Funktionen) erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten sie als angenommen; auf diese Folge und das Kündigungsrecht weist HelpYa in der Mitteilung hin.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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