HelpYa

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO · Stand: 30. September 2026

zwischen dem Kunden, der HelpYa nutzt (Verantwortlicher, nachfolgend „Kunde“), und der LION Verwaltungs- und Beratungsgesellschaft mbH, Sybelstraße 31, 10629 Berlin (Auftragsverarbeiter, nachfolgend „HelpYa“). Dieser Vertrag ist Bestandteil des Nutzungsvertrags nach den AGB und gilt ohne gesonderte Unterschrift.

1. Gegenstand und Dauer

HelpYa verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, um dessen Gäste über den Stand ihrer Bestellung, ihres Tisches, Termins oder Auftrags zu benachrichtigen (digitaler Pager). Der Vertrag gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags.

2. Art der Daten und betroffene Personen

Betroffene: Gäste bzw. Kunden des Kunden, die eine Nummer ziehen oder für die der Kunde eine Nummer anlegt; bei Werkstätten zusätzlich Halter bzw. Nutzer von Fahrzeugen.

Daten:

Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen der Gäste werden nicht erhoben. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung; der Kunde gibt solche Angaben nicht als Nummer oder Freitext ein.

3. Weisungen

(1) HelpYa verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und der Nutzung der Funktionen des Dienstes durch den Kunden; weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.

(2) Hält HelpYa eine Weisung für rechtswidrig, weist sie den Kunden unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.

(3) Eine Verarbeitung aufgrund gesetzlicher Pflicht bleibt unberührt; HelpYa teilt sie dem Kunden vorher mit, soweit das Gesetz dies nicht verbietet.

4. Vertraulichkeit

HelpYa setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

5. Technische und organisatorische Maßnahmen

HelpYa trifft die in Anlage 1 beschriebenen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Sie dürfen weiterentwickelt werden, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird.

6. Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde stimmt dem Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter zu.

(2) HelpYa informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform über beabsichtigte Änderungen. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen; wird keine Einigung erzielt, kann er den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(3) HelpYa verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Schutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.

7. Unterstützung des Kunden

(1) HelpYa unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung der Rechte der Betroffenen (Art. 12–22 DSGVO). Gäste können Mitteilungen und Einwilligungen selbst abbestellen und Fahrzeugdaten selbst löschen. Wendet sich ein Gast direkt an HelpYa, leitet HelpYa die Anfrage an den Kunden weiter.

(2) HelpYa unterstützt den Kunden bei den Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO, insbesondere bei Meldungen von Datenschutzverletzungen und etwaigen Datenschutz-Folgenabschätzungen.

8. Datenschutzverletzungen

HelpYa meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihr bekannt geworden ist, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit verfügbar.

9. Löschung und Rückgabe

(1) Während der Laufzeit löscht bzw. anonymisiert HelpYa Daten automatisch: Abholnummern 24 Stunden nach der Abholung, bei mehrtägigen Aufträgen spätestens 30 Tage nach Anlage; Fahrzeugdaten ohne Einwilligung mit Abschluss des Auftrags, mit Einwilligung spätestens drei Jahre nach dem letzten Kontakt oder sofort auf Wunsch des Gastes.

(2) Nach Vertragsende löscht HelpYa alle noch vorhandenen Daten des Kunden innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Auf Wunsch stellt HelpYa dem Kunden vorher eine Auswertung ohne Personenbezug zur Verfügung.

10. Nachweise und Kontrollen

HelpYa stellt dem Kunden die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer – nach rechtzeitiger Ankündigung, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs.

11. Ort der Verarbeitung

Die Daten werden in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Eine Übermittlung in Drittländer findet nur im Rahmen der in Anlage 2 genannten Dienste und nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO statt.

12. Haftung und Schlussbestimmungen

Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Regelungen der AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes den AGB vor.

Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter

Die Push-Dienste erhalten nur verschlüsselte Inhalte und die vom Browser des Gastes erzeugte Push-Adresse.

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